2.3. Mit präsidialem Schreiben vom 7. Juni 2022 wurde der Beschwerdeführer ersucht, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob er an einer öffentlichen Verhandlung festhalte. Mit Schreiben vom 16. Juni 2022 zog der Beschwerdeführer innert der ihm gewährten Frist seinen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung zurück. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht mit Verfügung vom 21. Oktober 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 214) die Invalidenrente des Beschwerdeführers per 30. November 2021 revisionsweise aufgehoben hat.