1.4. Im Rahmen einer im Dezember 2019 eingeleiteten erneuten Überprüfung des Rentenanspruchs von Amtes wegen holte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung ihres RAD ein polydisziplinäres Gutachten bei der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG (ZIMB) ein (Gutachten vom 12. September 2020). Gestützt darauf und nach erneuter Rücksprache mit dem RAD hob die Beschwerdegegnerin alsdann mit Verfügung vom 21. Oktober 2021 – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – die bisherige Dreiviertelsrente auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats auf.