1.2. Nach erfolgter Rückweisung liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer auf Veranlassung des RAD durch die B. bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 19. Juli 2010). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD sprach sie ihm schliesslich mit Verfügungen vom 5. November und 10. Dezember 2010 ab dem 1. April 2005 bei einem Invaliditätsgrad von 64 % eine (unbefristete) Dreiviertelsrente zu.