Diese klärte in der Folge die medizinische, berufliche und persönliche Situation des Beschwerdeführers ab, gewährte ihm berufliche Massnahmen und gab nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bei der Academy of Swiss Insurance Medicine, Universitätsspital Basel (asim), ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag (Gutachten vom 5. September 2007). Nachdem die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. Januar 2008 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf (weitere) berufliche Massnahmen verneint hatte, sprach sie ihm mit Verfügung vom 4. April 2008 – nach Rücksprache mit dem RAD – ab dem 1. April 2005