2. 2.1. Mit fristgerecht erhobener Beschwerde vom 18. November 2021 beantragte der Beschwerdeführer im Wesentlichen die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 19. Oktober 2021; "unter Kosten- und Entschädigungsfolgen". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: