4.2. Im von der Krankentaggeldversicherung eingeholten PMEDA-Gutachten vom 29. Juni 2021 stellte der rheumatologische Gutachter die Diagnose einer Fibromyalgie und hielt fest, es bestünde "kein Anhalt für eine die Arbeitsfähigkeit limitierende rheumatologische Erkrankung". Der Beschwerdeführer reklamiere Schmerzen über den ganzen Rücken verteilt sowie in beiden Füssen (VB 28 S. 24). Für die subjektiv geklagten Beschwerden von Seiten des Bewegungsapparates würden keine validen Untersuchungsbefunde oder eine spinale Bilddiagnostik existieren.