Die Beurteilung des psychiatrischen Gutachters könne gut nachvollzogen werden. Betreffend Bewegungsapparat seien gutachterlich keine massgebenden Funktionseinschränkungen festgestellt worden. Die Beurteilung des rheumatologischen Gutachters sei insofern abzuschwächen, als Tätigkeiten mit schwererem Heben und Tragen, wiederholten Zwangshaltungen etc. wohl nicht mehr zumutbar sein könnten. In internistischer Hinsicht gebe der Hausarzt unter anderem eine chronische Bronchitis an, welche gemäss Barmelweid eher mässig ausgeprägt sei (GOLD Grad II). Auch diesbezüglich würden sich eher leichtere bis intermittierend mittelschwere Tätigkeiten empfehlen.