Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und erwerbliche Abklärungen und holte mehrmals die Akten der Krankentaggeldversicherung – unter anderem das von dieser in Auftrag gegebene Gutachten (Gutachten der PMEDA vom 29. Juni 2021) – ein. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 20. Oktober 2021 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 20. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: