1. Der 1963 geborene, zuletzt als LKW-Chauffeur tätige Beschwerdeführer meldete sich am 8. Oktober 2020 aufgrund einer chronischen Lungenerkrankung sowie psychischer Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und erwerbliche Abklärungen und holte mehrmals die Akten der Krankentaggeldversicherung – unter anderem das von dieser in Auftrag gegebene Gutachten (Gutachten der PMEDA vom 29. Juni 2021) – ein.