F. in seiner Stellungnahme vom 3. Januar 2022 aus, bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit habe er sich auf die zahlreichen aktenkundigen neurologischen Berichte des Neurozentrums E. abgestützt, gemäss denen sich die Multiple Sklerose erstmals am 23. Juni 2020 manifestiert habe. Er habe in seiner Stellungnahme vom 24. März 2021 (VB 249) daher als Zeitpunkt der Verschlechterung des Gesundheitszustandes den 23. Juni 2020 genommen und sei ab diesem Zeitpunkt von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen.