Klinisch-psychiatrisch werde eingeschätzt, dass stärker ausgeprägte kognitive Beeinträchtigungen nicht vorliegen würden (VB 211.1 S. 14). Den SMAB-Gutachtern wurde im Rahmen der Ergänzungsfragen die neu gestellte MS-Diagnose mitgeteilt (VB 234). Diese gingen jedoch auf eine mögliche Veränderung ihrer Einschätzung aufgrund der neu gestellten MS-Diagnose und darauf, ob die Werte der neuropsychologischen Testung im Zusammenhang mit der MS- -7- Diagnose anders zu bewerten wären, in ihren Stellungnahmen vom 5. November 2020 (VB 237) und 11. Mai 2021 (VB 254) in keiner Weise ein.