Gemäss Neuropsychologin weise dies auf Selbstlimitierung bei angestrebtem Krankheitsgewinn hin. Von psychiatrischer Seite werde eingeschätzt, dass hier mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von Aggravation auszugehen sei, im Sinne einer verstärkten Symptompräsentation durch suboptimales Leistungsverhalten in den neuropsychologischen Tests. Aufgrund der Auffälligkeiten in der Beschwerdevalidierung könnten von neuropsychologischer Seite keine Aussagen gemacht werden hinsichtlich Art und Ausmass kognitiver Defizite. Klinisch-psychiatrisch werde eingeschätzt, dass stärker ausgeprägte kognitive Beeinträchtigungen nicht vorliegen würden (VB 211.1 S. 14).