Von März 2017 bis zum Ende der stationären Behandlung in der Klinik C. am 27. Oktober 2017 dürfte die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit aufgehoben gewesen sein. In einer angepassten Tätigkeit habe ab März 2017 bis zum Eintritt in die Klinik C. am 20. Juli 2017 eine 30 bis 40%ige Arbeitsfähigkeit vorgelegen. Während der stationären Behandlung sei auch diese aufgehoben gewesen. Seit Austritt aus der Klinik C. am 27. Oktober 2017 habe wieder eine Arbeitsfähigkeit von 50 % in der bisherigen Tätigkeit und von 70 % in einer angepassten Tätigkeit vorgelegen (VB 211.1 S. 20 f.).