worden, dies werde aktuell anders eingeschätzt. Es liege zwar ein in etwa gleiches Krankheitsbild vor, es werde aber eingeschätzt, dass in der nicht optimal adaptierten bisherigen Tätigkeit nur eine Arbeitsfähigkeit von 50 % vorgelegen habe. In einer angepassten Tätigkeit werde die Arbeitsfähigkeit in Übereinstimmung mit dem SMAB-Gutachten vom 5. Dezember 2016 auf 70 % eingeschätzt. Soweit aus den Berichten nachvollziehbar, habe sich das Krankheitsbild im März 2017 verschlechtert. Von März 2017 bis zum Ende der stationären Behandlung in der Klinik C. am 27. Oktober 2017 dürfte die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit aufgehoben gewesen sein.