In prozessualer Hinsicht stellte sie folgenden Antrag: "1. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete sei zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. November 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Markus Zimmermann, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. 2.3. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2021 reichte die Beschwerdeführerin die Einträge aus ihrer psychiatrischen Krankengeschichte der Klinik B., ein.