sowie vom 1. Juni 2020 bis am 31. Oktober 2021 erfolgte am 5. November 2021. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 5. November 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 05.11.2021 sei in dem Sinne aufzuheben, dass der Beschwerdeführerin ab 01.03.2017 durchgehend eine ganze Invalidenrente zugesprochen wird. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."