Die Beschwerdegegnerin traf in der Folge Abklärungen in beruflicher, medizinischer und persönlicher Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin psychiatrisch-neuropsychologisch begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 24. Januar 2017). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. Juli 2018 ab.