1. 1.1. Die 1994 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt tätig gewesen als Detailhandelsassistentin, meldete sich am 12. Januar 2015 wegen psychischer Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin traf in der Folge Abklärungen in beruflicher, medizinischer und persönlicher Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin psychiatrisch-neuropsychologisch begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 24. Januar 2017).