Der Grundlohn sei kontinuierlich gestiegen, während der andere Lohnbestandteil, die Erfolgsbeteiligung, starken Schwankungen unterlegen habe. Daher sei für die Berechnung des Valideneinkommens auf den während einer längeren Zeitspanne erzielten Durchschnittsverdienst abzustellen (vgl. Beschwerde S. 4). Ausgehend vom Grundlohn des Jahres 2015 (Fr. 146'900.00) und einer durchschnittlichen Erfolgsbeteiligung der Jahre 2011 bis 2015 (= Fr. 44'740.00), resultiere ein Valideneinkommen in der Höhe von Fr. 191'640.00. Indexiert auf das Jahr 2020 resultiere damit ein Valideneinkommen von Fr. 195'354.00 (vgl. Beschwerde S. 5).