4. 4.1. Was die in der angefochtenen Verfügung getroffenen Feststellungen betreffend die erwerblichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen anbelangt, beanstandet der Beschwerdeführer das von der Beschwerdegegnerin ermittelte Valideneinkommen (vgl. Beschwerde S. 3 ff.). Das Einkommen bei seiner früheren Arbeitgeberin habe sich aus einem Grundlohn und einer Erfolgsbeteiligung zusammengesetzt. Der Grundlohn sei kontinuierlich gestiegen, während der andere Lohnbestandteil, die Erfolgsbeteiligung, starken Schwankungen unterlegen habe.