Gleichzeitig bestehe auch eine hereditäre (erbliche) Komponente. "Unter diesen fundierten und sehr plausiblen Begründungen" – welche sie (Dr. med. C.) genauso geschrieben hätte – sei in angestammter Tätigkeit (Leitungsfunktion) vom 8. Mai 2017 bis am 30. November 2019 von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit und ab dem 1. Dezember 2019 von einer maximal 50%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. In angepasster Tätigkeit (keine leitende Funktion, teilweise Homeoffice, wenig Reisetätigkeit) bestehe seit dem 1. Dezember 2019 eine 80 bis 90%ige Arbeitsfähigkeit.