Das von der Krankentaggeldversicherung eingeholte psychiatrische Gutachten vom 28. April 2018 (VB 29) werde dem Krankheitsbild nicht in allen Punkten gerecht. Den fachärztlichen Ausführungen im Begleitschreiben vom 27. April 2021 (VB 139 S. 2) zum Einwand sei hingegen auch aus versicherungspsychiatrischer Sicht in allen Punkten zuzustimmen. Es handle sich hier um ein komplexeres Krankheitsbild als eine reine Panikstörung. Der lange Verlauf, die langjährige Behandlung und die speziellen Wahrnehmungsstörungen würden dies aufzeigen. Gleichzeitig bestehe auch eine hereditäre (erbliche) Komponente.