1. Der 1961 geborene, zuletzt als Leiter Verkauf und Marketing tätige Beschwerdeführer meldete sich aufgrund von Schwindel, nervöser Anspannung und einer Angststörung am 8. Oktober 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge berufliche sowie medizinische Abklärungen und leistete Kostengutsprache für berufliche Massnahmen (Aufbautraining, Support am Arbeitsplatz, Arbeitsversuch).