5. Den Akten sind Anhaltspunkte zu entnehmen, welche auf psychische Beschwerden des Beschwerdeführers hinweisen. So bestand gemäss dem Austrittsbericht der Rehaklinik C. vom 14. September 2018 eine psychische Störung in Form einer "Anpassungsstörung, längere depressive Reaktion (ICD-1: F43.21)", die "aktuell" eine leichte, arbeitsrelevante Leistungsminderung begründe. Ebenfalls habe eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet werden können, die teilweise auf die psychische Störung zurückzuführen sei (VB 83.1 S. 23 f.). Der Beschwerdeführer reichte mit seiner Beschwerde einen Bericht von med. pract. E. bzw. med.