1.2. Am 26. Juni 2019 meldete sich der nunmehr im Kanton Aargau wohnhafte Beschwerdeführer unter Hinweis auf chronischen Schwindel, chronische Schmerzen, Tinnitus, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen sowie Vergesslichkeit bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Leistungsbezug an. Diese tätigte daraufhin diverse Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 18. Oktober 2021 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: