Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 18. Oktober 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1959 geborene, zuletzt als Logistiker tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 13. Juni 2018 bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 wurde das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers – unter Annahme, dass dieser seine Mitwirkungspflicht verletzt habe – abgewiesen.