Deshalb habe er die Kausalität am 8. April 2021 als „möglich“ beurteilt. Durch den Unfall sei der Zahn locker geworden, jedoch nicht "verloren" gegangen. Eine geringere Beweglichkeit sei kein Indiz für eine genügende Stabilität des Zahnes vor dem Unfallereignis. Wäre der Zahn durch das Unfallereignis direkt verloren gegangen ("totalluxiert"), dann hätte von einem solch gravierenden Unfallereignis ausgegangen werden müssen, dass auch ein nicht derart vorgeschädigter Zahn totalluxiert wäre. Es sei objektivierbar, dass das Kauen (mit den seitlichen Backenzähnen) vor dem Sturz vom 17. Januar 2021 „wohl sicher gut möglich“ gewesen sei.