Hinsichtlich des Merkmals "Beschäftigungsgrad" ist anzumerken, dass entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers (Beschwerde Ziff. 21) Teilzeitarbeit bei Männern nicht generell statistisch schlechter entlöhnt wird. Vielmehr wirkt sich gemäss der einschlägigen LSE-Tabelle erst ein Pensum von 50 % und weniger lohnsenkend aus, wohingegen ein Pensum von 75 % und mehr statistisch gesehen gar mit höheren Löhnen einhergeht als der tabellarische Totalwert (vgl. Tabelle des BfS T18 LSE 2018 [Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht {Ohne Kaderfunktion, Männer}]).