Sowohl die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung als auch diejenige einer "Depression" waren bereits durch die behandelnde Psychiaterin in den Berichten vom 4. November 2019 und vom 16. April 2020 als (Verdachts-)Diagnosen gestellt worden (VB 79 S. 4; VB 97 S. 2). Dem psychiatrischen Gutachter waren der frühere Bericht und somit diese Diagnosen bekannt (VB 124.4 S. 1; VB 124.2 S. 7). Bezüglich der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung hielt er fest, der Explorand habe keine Erinnerungen an den Unfall. Er leide auch nicht unter Flashbacks, er fahre Auto und er leide nicht unter angstbesetzten Träumen.