Im Zusammenhang mit der vom Beschwerdeführer gerügten Ressourcenabwägung lässt sich dem psychiatrischen Gutachten insbesondere Folgendes entnehmen: Der Explorand leide unter leichten depressiven Verstimmungen, sei gereizt und ängstige sich vor der Zukunft, da er sich kaum als arbeitsfähig einschätze (VB 124.4 S. 6). Die leichten Schlafstörungen könnten durch eine regelmässige Einnahme eines schlafanstossenden Antidepressivums günstig beeinflusst werden. Der Explorand gehe passiv mit seinen Beschwerden um und sitze den ganzen Tag herum, obwohl sich dies weder aus somatischer noch aus psychiatrischer Sicht begründen lasse.