Die strumpfförmige Hypästhesie am linken Bein möge ein diskretes Restsymptom einer früheren leichten Halbseitenstörung darstellen, allerdings sei diese als rein subjektive Angabe auch im weiteren Gesamtkontext zu würdigen. Er erachtete es als nachvollziehbar, dass die Beschwerden des Beschwerdeführers eine kleine organische Komponente aufwiesen, hielt den Grossteil der Beschwerden aber nicht für plausibel (VB 124.6 S. 5 f.). Diese gutachterlichen Ausführungen vermögen ohne Weiteres zu überzeugen. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Gutachter keine weiteren Untersuchungen des linken Beines des Beschwerdeführers veranlassten.