Der rheumatologische Gutachter kam zum Schluss, die klinische Untersuchung des Bewegungsapparates habe keine Auffälligkeiten ergeben (VB 124.5 S. 5). Der neurologische Gutachter hielt fest, bei den Gangprüfungen seien leichte Verdeutlichungstendenzen zum Tragen gekommen, diese hätten aber bei Ablenkung sistiert. Die strumpfförmige Hypästhesie am linken Bein möge ein diskretes Restsymptom einer früheren leichten Halbseitenstörung darstellen, allerdings sei diese als rein subjektive Angabe auch im weiteren Gesamtkontext zu würdigen.