Auch dem neurologischen Gutachter waren die Beinbeschwerden des Beschwerdeführers bekannt; das linke Bein sei nach Angaben des Beschwerdeführers "eingeschlafen und schmerze im Bereich des Fusses" (VB 124.6 S. 2). Im Rahmen der Prüfung der Motorik hielt der Gutachter fest, das Gangbild falle zunächst durch ein Nachziehen des linken Beines auf, was sich bei weiterem Auf- und Abgehen schnell normalisiere. Fersen-, Zehenund Strichgang seien jeweils ungestört durchführbar und das monopedale Hüpfen erfolge seitengleich intakt (VB 124.6 S. 3 f.). Bei der Prüfung der Sensibilität hielt der neurologische Gutachter fest, es würden eine leichte -7-