Insgesamt resultiere in einer den qualitativen Einschränkungen angepassten Tätigkeit eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 80 %. Nach dem Unfallereignis vom 9. Januar 2019 bis Ende Juni 2019 habe eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden, danach eine 50%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und "ab Austritt aus der Klinik C. im Januar 2020" würden die aktuellen Angaben zur Arbeitsfähigkeit gelten (VB 124.1 S. 10 f.).