Allerdings hätten sich in der aktuellen Untersuchung unauffällige Befunde mit fehlenden pathologischen Nystagmen sowie symmetrischer kalorischer Erregbarkeit beidseits mit nur leichtgradigem Linksüberwiegen gezeigt, so dass aktuell von einer unauffälligen peripheren vestibulären Funktion ausgegangen werden könne. Insgesamt imponiere eine doch deutliche Diskrepanz zwischen dem Ausmass der subjektiv geklagten Beschwerden und den objektivierbaren Befunden.