"Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 18. Oktober 2021 sei aufzuheben und die Sache sei zwecks Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Dezember 2021 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese verzichtete mit Schreiben vom 6. Januar 2022 auf eine Stellungnahme.