unter anderem liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär bei der "Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH" (ABI), Basel, begutachten. Gestützt auf das am 9. März 2021 erstattete ABI-Gutachten verneinte die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 18. Oktober 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers aufgrund eines im Einkommensvergleich ermittelten IV-Grades von 22 %. 2. 2.1. Am 16. November 2021 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: