1.2. Am 7. Mai 2019 meldete sich der inzwischen als Taxifahrer selbstständig erwerbstätig gewesene Beschwerdeführer aufgrund der Folgen eines am 9. Januar 2019 erlittenen Unfalls – er sei als Fussgänger von einem Auto mit ca. 60 km/h angefahren worden – erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht; unter anderem liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär bei der "Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH" (ABI), Basel, begutachten.