8.4.3. Im Abklärungsbericht vom 28. Juli 2021 wurde unter "Angaben zur persönlichen Überwachung" ausgeführt, dass sich seit Mai 2020 der Bedarf der Beschwerdeführerin an Begleitung im Alltag aufgrund der vermehrten Absenzen und Anfällen und der damit verbundenen Sturz- und latenten Aspirationsgefahr deutlich erhöht habe. Jeder Raumwechsel und Toilettengang werde begleitet. Die Mutter lasse die Beschwerdeführerin auf deren Wunsch alleine im Zimmer, mache jedoch Kontrollgänge.