Sie müsse unmittelbar nach dem Erheben von einer Sitz- oder Liegegelegenheit oder bis dahin gestützt und festgehalten werden, um drohende Stürze zu verhindern. Sie schwanke sehr stark und sei nicht nur in der Fortbewegung, sondern auch im Stand auf ständige Unterstützung infolge Sturz- und entsprechender Verletzungsgefahr angewiesen, zumal jederzeit Absenzen eintreten könnten (vgl. Beschwerde, S. 5 ff.).