Mit Verfügung gleichen Datums sprach sie der Beschwerdeführerin zudem einen Assistenzbeitrag ab dem 1. Januar 2021 zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Oktober 2021 betreffend Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 13. Oktober 2021 in Sachen Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Erhöhung des Intensivpflegezuschlages -3-