1.2. Nach Eingang eines Revisionsgesuches vom 27. Januar 2019 holte die Beschwerdegegnerin einen Abklärungsbericht betreffend Hilflosigkeit und Betreuungsaufwand ein, welcher am 13. November 2019 erstattet wurde. Gestützt darauf erhöhte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 10. Februar 2020 per 1. Januar 2019 die Entschädigung für Minderjährige wegen Hilflosigkeit leichten Grades auf eine solche wegen Hilflosigkeit mittleren Grades und sprach der Beschwerdeführerin zusätzlich einen Intensivpflegezuschlag zu.