Das Invalideneinkommen setzte sie basierend auf der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2019, der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und eines 60%-Pensums auf Fr. 33'149.00 fest. Aufgrund der aus dem Vergleich der aus den beiden Einkommen resultierenden Erwerbseinbusse von Fr. 28'634.00 ermittelte sie sodann einen Invaliditätsgrad von 46 %.