Die Einschränkungen des Zumutbarkeitsprofils bestehen vorwiegend darin, dass seitens eines potenziellen Arbeitgebers Defizite der Beschwerdeführerin im Bereich der Anpassung an Regeln und Routinen, der Planung und Strukturierung von Aufgaben, der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, der Anwendung fachlicher Kompetenzen, der Durchhaltefähigkeit und der Selbstbehauptungsfähigkeit sowie die interaktionellen Defizite toleriert werden müssen. Ferner seien Schicht- und Akkordarbeit, hohe Verantwortung, Führungsaufgaben und komplexe Aufgaben mit Zeitdruck zu vermeiden (VB 117 S. 45).