Aufgrund einer verminderten Belastbarkeit und eines vermehrten Betreuungsaufwandes ist sie insgesamt zu 60 % arbeitsfähig. Die Einschränkungen des Zumutbarkeitsprofils bestehen vorwiegend darin, dass seitens eines potenziellen Arbeitgebers Defizite der Beschwerdeführerin im Bereich der Anpassung an Regeln und Routinen, der Planung und Strukturierung von Aufgaben, der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, der Anwendung fachlicher Kompetenzen, der Durchhaltefähigkeit und der Selbstbehauptungsfähigkeit sowie die interaktionellen Defizite toleriert werden müssen.