Die nicht krankheitsbedingten Aspekte würden die medizinisch zumutbare Willensanstrengung zur Bewältigung der Defizite, die Motivation und die Möglichkeiten zur Leistungssteigerung der Beschwerdeführerin sowie deren flexible Orientierung am Arbeitsmarkt behindern. Zusätzlich würden sie auch die anlässlich der Untersuchung erkennbare Diskrepanz zwischen der subjektiv wahrgenommenen und der objektivierbaren Arbeitsunfähigkeit der Beschwerdeführerin erklären (VB 117 S. 36 f.). Mit diesen nachvollziehbaren und schlüssigen Ausführungen hat sich Dr. med. C. entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin hinreichend mit invaliditätsfremden Faktoren auseinandergesetzt.