5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt hinsichtlich des Gutachtens zusammengefasst vor, Dr. med. C. habe sich nicht genügend damit auseinandergesetzt, ob die vor dem Hintergrund der vorliegenden invaliditätsfremden Faktoren zu sehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen allenfalls einen verselbstständigten Gesundheitsschaden darstellten (Beschwerde S. 11 f.). Ferner habe er die gescheiterten Arbeitsversuche nicht hinreichend berücksichtigt.