Eine verminderte Belastbarkeit und ein vermehrter Betreuungsaufwand bei Defiziten im Bereich der Anpassung an Regeln und Routinen, der Planung und Strukturierung von Aufgaben, der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, der Anwendung fachlicher Kompetenzen, der Durchhaltefähigkeit, der Selbstbehauptungsfähigkeit und der interaktionellen Kompetenzen führten zu einer zusätzlichen Einschränkung der Leistung von 30 %. Die Limitierung des Aktivitätenniveaus ergebe sich dabei aufgrund deutlicher Abweichungen im Wahrnehmen, Denken, Fühlen, und in den Beziehungen zu anderen. Bezogen auf ein 100%-Pensum bestehe in der angestammten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 35 % (VB 117 S. 44).