Betreffend die Arbeitsfähigkeit führte Dr. med. C. aus, in der angestammten Tätigkeit könne die Beschwerdeführerin 4 Stunden täglich (Halbtagespensum) anwesend sein. Eine verminderte Belastbarkeit und ein vermehrter Betreuungsaufwand bei Defiziten im Bereich der Anpassung an Regeln und Routinen, der Planung und Strukturierung von Aufgaben, der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, der Anwendung fachlicher Kompetenzen, der Durchhaltefähigkeit, der Selbstbehauptungsfähigkeit und der interaktionellen Kompetenzen führten zu einer zusätzlichen Einschränkung der Leistung von 30 %.