C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 20. April 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. Oktober 2021 mit Wirkung ab dem 1. März 2019 eine Viertelsrente zu, wobei sie diese während der Dauer des Taggeldbezugs sistierte. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 14.10.2021 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben.